Die Amtssprachen der Europäischen Union sind insgesamt 24 Sprachen. Jedes EU-Mitgliedsland hat das Recht, eine eigene Amtssprache zu benennen, die dann in den europäischen Institutionen wie dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission verwendet wird. Die offiziellen EU-Sprachen sind:
Diese Sprachen werden für die EU-Gesetzgebung, Verträge, offizielle Dokumente und Übersetzungen verwendet. Zudem werden sie bei offiziellen Treffen und Konferenzen der EU genutzt. Die Kommunikation und Arbeit der EU-Institutionen erfolgt oft in mehreren Sprachen gleichzeitig, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedsstaaten und Bürgerinnen und Bürger verstanden werden können.
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